http://www.dresden.de/ |
Website der Stadt Dresden |
offizielles Vermittlungsportal des Tourismusverbandes Dresden |
|
Das inoffizielle Stadtportal |
|
Flughafen Dresden |
|
http://home.meinestadt.de/dresden |
Meine Stadt Dresden |
http://www.wetter.com/Dresden |
Wetter in Dresden |
WLAN-Nutzung ist in allen Objekten möglich. Bitte folgendes beachten:
WLAN-Nutzung des Gastes in der Pension „Zur Henkerin“
1.Gestattung Der Vermieter gestattet dem Gast bzw. den Gästen für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN-Netzwerks und den damit verbundenen Zugang zum Internet. Der Vermieter ist jederzeit berech-tigt, den Betrieb des WLANs aus technischen oder persönlichen Gründen einzustellen.
2. Technische Voraussetzungen / Zugangsdaten Dem Gast obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetz-ungen an seinem Note-book zur Nutzung des WLANs. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Code, usw.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden. Die Zu-gangscodes können nach Aufenthalt durch den Vermieter geändert werden.
3. Gefahren, Protokoll Das WLAN ermöglicht den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unter-liegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) auf Nachfrage.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genomme-nen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusam-menhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erken-nen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
Dresden, Stand 08.02.2012
|
|
|